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   BPatG, 14.03.2013 - 35 W (pat) 3/10   

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BPatG, 14.03.2013 - 35 W (pat) 3/10 (https://dejure.org/2013,5491)
BPatG, Entscheidung vom 14.03.2013 - 35 W (pat) 3/10 (https://dejure.org/2013,5491)
BPatG, Entscheidung vom 14. März 2013 - 35 W (pat) 3/10 (https://dejure.org/2013,5491)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 1 BRAGebO, § 8 Abs 2 BRAGebO, § 118 BRAGebO, § 12 Abs 1 BRAGebO
    Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - Kostenfestsetzung - zur Berechnung der Gebühren und Festsetzung des Gegenstandswerts

  • rewis.io

    Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - Kostenfestsetzung - zur Berechnung der Gebühren und Festsetzung des Gegenstandswerts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BPatG, 04.07.2006 - 5 W (pat) 3/06

    Abänderung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses der Gebrauchsmusterabteilung I des

    Auszug aus BPatG, 14.03.2013 - 35 W (pat) 3/10
    Im Falle eines Gebrauchsmusterlöschungsverfahrens, das vor einer Gebrauchsmusterabteilung des DPMA stattfindet, sind diese Regelungen entsprechend heranzuziehen (vgl. BPatGE 49, 29, 30 ff. = BPatG …

    Einschlägig für die Gebühren eines Patentanwalts sind daher nicht die Regelungen des 3.bis 11. Abschnitts der BRAGO, also insbesondere nicht § 31 BRAGO, sondern § 118 BRAGO i. V. m. § 12 Abs. 1 BRAGO (vgl. BPatGE 49, 29, 32).

  • BGH, 16.07.2009 - I ZB 53/07

    Legostein

    Auszug aus BPatG, 14.03.2013 - 35 W (pat) 3/10
    Das Löschungsverfahren vor einer Gebrauchsmusterabteilung des DPMA trägt zwar Züge eines justizförmigen Verfahrens (vgl. BGH GRUR 2010, 231, 233 - "Legostein"), gebührenrechtlich ist es aber als ein Verfahren vor einer Verwaltungsbehörde anzusehen.
  • BGH, 30.03.1993 - X ZB 13/90

    Patentanmeldung bei Kollektiv aus mehreren Pflanzenindividuen

    Auszug aus BPatG, 14.03.2013 - 35 W (pat) 3/10
    Solche Ansprüche sind Sachansprüche, bei denen nach einhelliger Meinung das Erzeugnis als solches Gegenstand des Gebrauchsmusters ist (vgl. BGH GRUR 1993, 651, 654 - "Tetraploide Kamille"; Busse/Keukenschrijver, PatG, 7. Aufl., § 1 Rn. 114; Fitzner in Fitzner/Bodewig/Lutz, PatRKomm, PatG § 1a Rn. 34f.).
  • BGH, 17.02.2004 - X ZB 9/03

    "Signalfolge"; Begriff des Verfahrens; Schutzfähigkeit einer Signalfolge

    Auszug aus BPatG, 14.03.2013 - 35 W (pat) 3/10
    Verfahrensmerkmale in einem Schutzanspruch, der letztlich auf ein Erzeugnis - hier eine "Zusammensetzung" - gerichtet ist, führen nicht dazu, dass die geschützte Lehre als Verfahren anzusehen wäre (vgl. Benkard, PatG, 10. Aufl., § 2 GebrMG, Rn. 11; BGH GRUR 2004, 495, 496 - "Signalfolge"; BGH, Beschluss vom 29.7.2008, Az. X ZB 23/07 - "Telekommunikationsanordnung").
  • BGH, 19.06.2001 - X ZR 159/98

    "zipfelfreies Stahlband"; Umfang des Patentschutzes bei Kennzeichnung des

    Auszug aus BPatG, 14.03.2013 - 35 W (pat) 3/10
    Aus etwaigen zur Kennzeichnung eines Erzeugnisses angegebenen Verfahrensschritten kann sich grundsätzlich eine Beschränkung des Schutzbereichs ergeben; ob dies im Einzelfall zutrifft, ist durch Auslegung zu ermitteln (vgl. BGH GRUR 2001, 1129, 1133 - "Zipfelfreies Stahlband").
  • BGH, 29.07.2008 - X ZB 23/07

    Reichweite des Schutzrechtsausschlusses; Abgrenzung von Erzeugnis- und

    Auszug aus BPatG, 14.03.2013 - 35 W (pat) 3/10
    Verfahrensmerkmale in einem Schutzanspruch, der letztlich auf ein Erzeugnis - hier eine "Zusammensetzung" - gerichtet ist, führen nicht dazu, dass die geschützte Lehre als Verfahren anzusehen wäre (vgl. Benkard, PatG, 10. Aufl., § 2 GebrMG, Rn. 11; BGH GRUR 2004, 495, 496 - "Signalfolge"; BGH, Beschluss vom 29.7.2008, Az. X ZB 23/07 - "Telekommunikationsanordnung").
  • BGH, 08.09.2009 - X ZR 81/08

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus BPatG, 14.03.2013 - 35 W (pat) 3/10
    Dies bedeutet wiederum, dass derjenige, der sich auf einen bestimmten Gegenstandswert beruft, hierfür einen hinreichend substantiierten Vortrag liefern muss (vgl. Reichold in Thomas/Putzo, ZPO, 33. Aufl., § 287 Rn. 11; zu den Substantiierungsanforderungen vgl. auch BGH, Beschluss vom 8. September 2009, X ZR 81/08, [Rz. 12 ff.]).
  • BPatG, 25.04.2007 - 5 W (pat) 6/06
    Auszug aus BPatG, 14.03.2013 - 35 W (pat) 3/10
    Demnach kann das Allgemeininteresse in etwa den von der Anzahl aller Konkurrenten während der Laufzeit des Gebrauchsmusters fiktiv aufzubringenden bzw. durch die Löschung ersparten Lizenzzahlungen, also mit dem Lizenzsatz multipliziert mit dem in Deutschland im gleichen Zeitraum zu erwartenden Gesamtumsatz, gleichgesetzt werden (vgl. Senatsbeschluss vom 25. April 2007, 5 W (pat) 6/06, veröffentlicht im Internet bei JURIS ® Das Rechtsportal).
  • BPatG, 15.06.2022 - 35 W (pat) 416/19
    Ob sich aus etwaigen zur Kennzeichnung eines Erzeugnisses angegebenen Verfahrensschritten eine Beschränkung des Schutzbereichs ergibt, ist durch Auslegung zu ermitteln (vgl. Beschluss BPatG 35 W (pat) 3/10, Rn. 28 u. 29 i.V.m. BGH, GRUR 2001, 1129 - Zipfelfreies Stahlband).
  • BPatG, 15.04.2014 - 4 Ni 24/12

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Zwischenwirbelimplantat" - am

    So verweist auch die Rechtsprechung des BPatG zum Gebrauchsmusterverfahren zutreffend darauf hin, dass bei der Frage nach dem Gegenstandswert in erster Linie zu prüfen ist, welches "Drohpotential" das Gebrauchsmuster für die am Markt beteiligten Mitbewerber aufwies und die Frage der Rechtsbeständigkeit somit bei der Bemessung des Gegenstandswertes grundsätzlich zu unterstellen ist (BPatG Beschl. V. 14. März 2013, 35 W (pat) 3/10; vgl. Busse/Keukenschrijver, PatG, 7. Aufl., § 84 Rdn. 57).
  • BPatG, 15.06.2022 - 35 W (pat) 419/19
    Ob sich aus etwaigen zur Kennzeichnung eines Erzeugnisses angegebenen Verfahrensschritten eine Beschränkung des Schutzbereichs ergibt, ist durch Auslegung zu ermitteln (vgl. Beschluss BPatG 35 W (pat) 3/10, Rn. 28 u. 29 i.V.m. BGH, GRUR 2001, 1129 - Zipfelfreies Stahlband).
  • BPatG, 13.06.2014 - 35 W (pat) 3/11
    Demnach kann das Allgemeininteresse in etwa mit den von der Anzahl aller Konkurrenten während der Laufzeit des Gebrauchsmusters fiktiv aufzubringenden bzw. durch die Löschung ersparten Lizenzzahlungen, also mit dem Betrag, der sich aus der Multiplikation des einschlägigen Lizenzsatzes mit dem in Deutschland erzielten bzw. zu erwartenden Gesamtumsatz ergibt, gleichgesetzt werden (vgl. Senatsbeschluss vom 14. März 2013, 35 W (pat) 3/10, veröffentlicht im Internet bei JURIS® Das Rechtsportal).
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